Mit neuem EBM Elektronischen Arztbrief abrechnen

Mit der EBM-Nummer 86900 können Ärzte seit dem 1. Januar 2017 gemäß e-Health-Gesetz die elektronische Versendung des Arztsbriefes abrechnen. Gemäß Einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM) erhält der Absender 28 Cent und der Empfänger 27 Cent je versendetem bzw. empfangenem e-Arztbrief. Insgesamt kann der e-Arztbrief also mit 55 Cent extrabudgetär abgerechnet werden.

Für den Versand und Empfang elektronischer Arztbriefe wird eine elektronische Signatur benötigt. Auf diese Weise wird die Kommunikation und der Austausch von sensiblen Daten vor Zugriffen Unbeteiligter abgesichert. Beide Ärzte, Absender und Empfänger, müssen in Infrastruktur investieren. Die Vergütung des Versands in Höhe von 55 Cent pro e-Arztbrief wird gerade deshalb zwischen beiden Ärzten abgeteilt.

Was genau eine digitale Signatur ist und wie Sie sie erhalten, um anschließend Ihren e-Arztbrief abrechnen zu können, erfahren Sie auf der Sanakey-Website unter Digitale Signaturen. Auf den Erwerb einer digitalen Signatur erhalten SpiFa-Mitglieder bis zum 31. Mai 15% Rabatt. Mehr Information zur Rabatt-Aktion und über digitale Signaturen im Allgemeinen erfahren Sie hier. Weitere Informationen zum elektronischen Arztbrief finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Vorheriger Beitrag
aerzteblatt berichtet: SpiFa startet telemedizinisches Konsil
Nächster Beitrag
Safer Internet Day – Daten: Diebstahl und Lecks finden!

Ähnliche Beiträge

ASV Tuberkulose: neue GOP für Diagnostik 

ASV
Neu im EBM: Testverfahren zur Tuberkulose-Diagnostik für zwei neue Indikationen Zum 1. Juli wird in der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) das immunologische Testverfahren zur Diagnostik einer Tuberkulose in den EBM…

1 Kommentar.

Kommentare sind geschlossen.