Mit der EBM-Nummer 86900 können Ärzte seit dem 1. Januar 2017 gemäß e-Health-Gesetz die elektronische Versendung des Arztsbriefes abrechnen. Gemäß Einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM) erhält der Absender 28 Cent und der Empfänger 27 Cent je versendetem bzw. empfangenem e-Arztbrief. Insgesamt kann der e-Arztbrief also mit 55 Cent extrabudgetär abgerechnet werden.
Für den Versand und Empfang elektronischer Arztbriefe wird eine elektronische Signatur benötigt. Auf diese Weise wird die Kommunikation und der Austausch von sensiblen Daten vor Zugriffen Unbeteiligter abgesichert. Beide Ärzte, Absender und Empfänger, müssen in Infrastruktur investieren. Die Vergütung des Versands in Höhe von 55 Cent pro e-Arztbrief wird gerade deshalb zwischen beiden Ärzten abgeteilt.
Was genau eine digitale Signatur ist und wie Sie sie erhalten, um anschließend Ihren e-Arztbrief abrechnen zu können, erfahren Sie auf der Sanakey-Website unter Digitale Signaturen. Auf den Erwerb einer digitalen Signatur erhalten SpiFa-Mitglieder bis zum 31. Mai 15% Rabatt. Mehr Information zur Rabatt-Aktion und über digitale Signaturen im Allgemeinen erfahren Sie hier. Weitere Informationen zum elektronischen Arztbrief finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
1 Kommentar.
[…] dem 1. Januar ist das elektronische Versenden von Arztbriefen als Leistung gegenüber den Kassen abrechenbar. Am 1. April wurden Telekonsile in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab aufgenommen. Mittlerweile […]