Neu im EBM: Testverfahren zur Tuberkulose-Diagnostik für zwei neue Indikationen
Zum 1. Juli wird in der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) das immunologische Testverfahren zur Diagnostik einer Tuberkulose in den EBM aufgenommen. Der G-BA hat in diesem Zusammenhang die Anhänge der Richtlinien vom G-BA aktualisiert.
Abrechnung & Bewertung
Die „Quantitative Bestimmung einer in-vitro Interferon-gamma Freisetzung nach ex-vivo Stimulation mit Antigenen“ kann ab 1. Juli mit der Gebührenordnungsposition (GOP) 50112 im EBM mit 58 Euro abgerechnet werden. Sie erfolgt im Sinne der ASV extrabudgetär und ohne Mengenbegrenzung. Sie ergänzt die GOP 32670. Somit kann für folgende Indikationen die Leistung in der ASV durchgeführt werden:
- bei positivem Tuberkulin-Hauttest zum Ausschluss einer Kreuzreaktion nach BCG-Impfung
- bei negativem Tuberkulin-Hauttest und Verdacht auf eine Tuberkuloseinfektion bei Anergie.
Gemäß der ASV-Richtlinie, können Fachärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie sowie Fachärzten für Laboratoriumsmedizin die Diagnose-Leistung in der ASV abrechnen.
Tatsächlich gehörte die Leistungen bereits zum Behandlungsumfang der ASV, stand bislang aber im Anhang 2 der Richtlinie und wurde mittels Pseudiziffer über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Der Bewertungsausschuss erhält zur Überführung der Leistung vom Anhang 2 in den EBM sechs Monate Zeit.
Der G-BA hat darüber hinaus sämtliche Anhänge an den Stand des EBM von Ende 2016 angepasst. In diesem Zusammenhang sind einige Änderungen umgesetzt worden, u.a. im Bereich der genetischen Laboruntersuchungen. Es folgen in Kürze die als aktuelle Abrechnungsgrundlage für die ASV-Teams dienenden Anhänge der ASV-Richtlinien in Tabellenform.
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