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E-Signatur – Dokumente digital unterschreiben

E-Signatur: Die digitale Unterschrift auf Dokumenten

Weite Bereiche der Lebenswirklichkeit und unseres Alltags sind digital. Der Gedanke der Vernetzung und die Digitalisierung wird von Konsumenten weiter beschleunigt. Auch in der Geschäftswelt sind weite Bereiche ohne Online-Anwendungen nicht mehr umzusetzen. Umso wichtiger ist der sensible Umgang mit Daten. Nun, da die Digitalisierung auch in sensible Bereiche Einzug hält, ist dies von herausragender Bedeutung.

E-Signatur in der Anwendung: Authentifizierung und Integrität

Die Kommunikation und der Austausch von Daten ist durch die Vernetzung unkompliziert, schnell und unabhängig von Raum und Zeit. Insbesondere in der Gesundheitsversorgung entstehen gerade neue Ansätze der Vernetzung und Zusammenarbeit. So arbeiten Fachärzte diverser Spezialisierungen zusammen, tauschen sich aus und profitieren vom Wissen des jeweils anderen – zum Wohle des Patienten. Mehr als in anderen Bereichen ist Sensibilität im Umgang mit Daten und Dokumenten angebracht. Daten und Dokumente müssen mit einem Blick als authentisch und integer eingeschätzt werden können: Ist der Absender authentisch und sind die Daten vollständig, das heißt integer? In der analogen Welt hat dies die Unterschrift geleistet. Und in der digitalen Welt leistet es die digitale Unterschrift: die E-Signatur.

In einigen Bereichen wird die E-Signatur bereits angewendet, ohne dass analoge Unterschriften noch zulässig sind. Insbesondere bei Prozessen, die fristgebunden sind, gewinnt die E-Signatur an Bedeutung. Zudem vereinfacht sie den Prozess enorm, wenn Absender und Empfänger an unterschiedlichen Orten sitzen. Bspw. können Notare die Handelsregisteranmeldung ausschließlich auf elektronischem Wege vornehmen. Zwingend müssen die beurkundeten Dokumente mit einer qualifizierten, elektronischen Signatur unterschrieben werden.

E-Signatur in der medizinischen Versorgung

Auch in der medizinischen Versorgung werden bestimmte Prozesse digital ausgeführt. Die Abrechnung von ärztlichen Leistungen gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen findet online statt. Mit der E-Signatur können Dokumente elektronisch nachweisbar geschlossen werden. Die ärztliche Geheimhaltungspflicht kann beim elektronischen Versenden von Daten und Dokumenten mit der E-Signatur sicher erfüllt werden.

Seit dem 1. Januar ist das elektronische Versenden von Arztbriefen als Leistung gegenüber den Kassen abrechenbar. Am 1. April wurden Telekonsile in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab aufgenommen. Mittlerweile werden auch Laboranforderungen standardisiert digital versendet. In jedem Fall erfordert dies eine qualifizierte elektronische Signatur sowohl des Absenders als auch des Empfängers. Es erfordert in erster Linie eine initiale Investition in Hard- und Software: den Heilberufsausweis (HBA), ein Kartenlesegerät mit Tastatur und Signatursoftware.

Mit entsprechender Verschlüsselung garantiert sie – wie auch die analoge Unterschrift – Rechtssicherheit und Gültigkeit bei der Kommunikation mit Behörden und offiziellen Stellen, aber auch im Austausch mit fachärztlichen Kollegen. Mit einem privaten Signaturschlüssel werden Daten und Dokumente versiegelt. Ein dazugehöriges öffentliches Zertifikat, das den öffentlichen Schlüssel enthält, verifiziert zwei Aspekte eines Dokumentes. Der Unterzeichner der Daten und Dokumente wird als authentisch verifiziert. Mit Zertifikat und Schlüssel können die Daten direkt auf ihre Echtheit überprüft werden. Zur technischen Funktionsweise der elektronischen Signatur erfahren Sie mehr auf den Seiten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Rabatt für Ärzte in SpiFa-Berufsverbänden

Zukünftig kommt auch der Arzt in seiner Tätigkeit nicht um die E-Signatur herum. Die Sanakey GmbH bietet noch bis zum 31. Mai allen Ärzten, die Mitglieder in einem der Berufsverbände des SpiFa sind, ein attraktives Signaturangebot. Sie erhalten 15% Rabatt auf den Kauf der Signatursoftware digiSeal® office (pro) der secrypt GmbH. Wie, das erfahren Sie hier.

 

 

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