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Neue Abrechnungsleistungen im EBM ab April

EBM ab April mit neuen Abrechnungsleistungen

Der April bringt eine Reihe neuer Leistungen, die über den EBM ab April abgerechnet werden können. Allen voran die Online-Videosprechstunde (GOP 01450) – wir berichteten. KBV und GKV-SV hatten sich im Februar darauf geeinigt. Die Facharztverbände des SpiFa zeigten sich enttäuscht, da die Rahmenbedingungen ungenügend seien und die Anwendung einem Großteil der Patienten vorenthalten bliebe. Die Einführung der Online-Videosprechstunde geht hinter bereits erfolgreiche Entwicklungen telemedizinischer Angebote zurück.

Das teleradiologische Facharzt-Konsil als weitere E-Health-Innovation kann ab 1. April abgerechnet werden. Abgerechnet werden kann der technische Teil des Konsils (GOP 34800) sowie die Befundbeurteilung (bei Röntgenbildern GOP 34810 bzw. bei CT GOP 34820).

Im hausärztlichen Versorgungsbereich kann die Anleitung zur selbständigen kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung (rtCGM) je vollendete 10 Minuten einer Beratung bis zu zehnmal im Krankheitsfall abgerechnet werden (GOP 03355, Pädiater GOP 04590, Internisten GOP 13360). In der Kindernephrologie können Pädiater einen Zuschlag zur Versichertenpauschale von rund 100 Euro im Quartal geltend machen (GOP 04563).

Im Notfalldienst gibt es neue Erschwerniszulage und eine neue Pauschale zur Abklärung der Behandlungsdringlichkeit (GOP 01205, GOP 01207)

Weiterhin können die Ausgabe quantitativer immunologischer Tests (iFOBT) auf okkultes Blut im Stuhl und die Rücknahme des Testmaterials sowie die erforderliche Beratung zur Früherkennung von Darmkrebs neu abgerechnet werden (GOP 01737 bzw. GOP 01738). Die Antikörper-Reaktion auf den menschlichen Blutfarbstoff Hämoglobin hat als zuverlässiger erwiesen als der bisherige Guajak-Test.

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