NäPA-Hausbesuche seit 1. Juli für Fachärzte abrechenbar
Hausbesuche durch nichtärztliche Praxisassistenten (NäPA) können seit dem 1. Juli über den EBM abgerechnet werden. Bislang war das nicht möglich. Hausbesuche konnten nur an nichtärztliche Mitarbeiter delegiert werden. Lediglich bei Besuchen in Pflegeheimen wurde der Besuch durch die teureren NäPAs vergütet. Seit dem 1. Juli ist dies nun auch bei delegierten Hausbesuchen möglich.
Abrechnung über EBM-Delegationskapitel 38
Die Zuschläge für NäPA-Hausbesuche können über die GOP 38202 als Zuschlag zur fachgruppenübergreifenden Delegationsziffer 38100 („Aufsuchen eines Patienten durch einen nichtärztlichen Mitarbeiter“) mit 90 Punkten pro Sitzung abgerechnet werden. Ferner kann mit der GOP 38207 als Zuschlag zur Mitbesuchsziffer 38105 („Aufsuchen eines weiteren Patienten durch einen nichtärztlichen Mitarbeiter“) der Mitbesuch mit 83 Punkten je Sitzung abgerechnet werden. Beide Gebührenordnungspositionen sind explizit für den NäPA-Besuch in der „Häuslichkeit“ definiert.
Abrechnungsziffern für Besuche in Pflegeheimen bzw. der Mitbesuch von NäPAs in Pflegeheimen bestehen fort. Somit können Fachärzte mittels vier Gebührenordnungspositionen die Delegation bzw. den Mitbesuch von NäPAs entsprechend geltend machen. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
Voraussetzungen für eine EBM-Abrechnung
Die NäPas müssen für eine Abrechnungzulassung der KV mindestens 20 Stunden pro Woche in der Praxis beschäftigt sein. Eine Mindestanzahl an Fällen ist nicht erforderlich.
Für Allgemeinärzte und hausärztliche Internisten ändert hingegen nichts. Besuche im hausärztlichen Bereich werden über die Sonderzuschläge GOP 03064 und 03065 abgerechnet und sind im Schnitt etwas besser bewertet (19,59 €) als die im Kapitel 38 abgebildeten arztgruppenübergreifenden NäPA-Delegationen (17,48 €).