Allgemein

KBV-Serviceheft E-Health in der Praxis

Aktualisierung: KBV-Serviceheft „E-Health“

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat das KBV-Serviceheft „E-Health“ aktualisiert und um Informationen zu Telematikinfrastruktur sowie deren Diensten erweitert bzw. ergänzt. Insbesondere wurden Themen zur Finanzierung des Praxisanschlusses, der Erstausstattung und der laufenden Betriebskosten der Telematikkomponenten sowie zur digitalen Kommunikation, wie bspw. E-Arztbrief, Medikationsplan, Telekonsile und Videosprechstunden aufgegriffen.

Kostenfreie Bestellung

Ziel des KBV-Serviceheftes ist es, Ärzte und Psychotherapeuten bei der Umsetzung durch Information zu unterstützen, Checklisten bereitzustellen und auf weitere Informationen und Unterstützungsangebote sowie Voraussetzungen zu Förderungen hinzuweisen. Das Heft kann kostenfrei bei der KBV bestellt werden (E-Mail an die KBV) oder online heruntergeladen werden E-Health Informationen zur digitalen Vernetzung, zur Finanzierung und zu gesetzlichen Vorgaben. Aktualisierte Ausgabe August 2017.

Weitergehende Information finden Sie zudem auf der Themenseite Telematikinfrastruktur der KBV. Es gelten wichtige Fristen und Vorgaben für die Ausstattung der Praxen zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur, wie etwa der elektronische Heilberufsausweis (eHBA).

E-Health-Gesetz: Ziel ist Vernetzung

In der Zukunft soll die Kommunikation zwischen Fachärzten, das heißt Praxen, Krankenhäusern aber auch mit Apothekern schnittstellenunabhängig und sektorenübergreifend digital ablaufen. Dies soll zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, Effizienz im Behandlungsablauf durch eine direkte Kommunikation möglichst frei von Informationsverlust zwischen den behandelnden Fachärzten führen. Dazu muss die Telemedizin weiter ausgebaut und das E-Health-Gesetz konsequent umgesetzt werden. Dazu müssen digitale Anwendungen weiter ausgebaut werden. Bis Mitte 2018 sollen dazu alle Praxen und Krankenhäuser an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein.

Die nächsten Schritte gemäß E-Health-Gesetz:

  • 1. Januar 2018: Speicherung von Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)
  • 1. Juli 2018: Gesetzliche Pflicht für Ärzte und Psychotherapeuten zur Prüfung der Versichertenstammdaten auf der eGK
  • 2019: Elektronische Patientenakte und elektronisches Patientenfach

 

Vorheriger Beitrag
Laboraufträge seit Juli ohne Formular möglich
Nächster Beitrag
Online-Videosprechstunde vor Arztbesuch

Ähnliche Beiträge

Es wurden keine Ergebnisse gefunden, die deinen Suchkriterien entsprechen.