ASV

ASV: urologische Tumore

G-BA-Beschluss: urologische Tumore werden in ASV aufgenommen

Fünf Jahre nach dem Start der ASV, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 21. Dezember beschlossen, Patientinnen und Patienten mit urologischen Tumoren künftig im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) behandeln zu können. Eine weitere onkologische Indikation wird ASV-Leistung. Damit können sie zukünftig von interdisziplinären Arztteams und intersektoral von ambulanten Versorgungsangeboten der Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten profitieren. Der Beschluss zur ASV über urologische Tumore umfasst auch Tumore der Prostata und Harnblase.

SpiFa-Mitglied BDU hat Ausgestaltung beraten

Die Ausgestaltung des Leistungskataloges zur Versorgung urologischer Tumore im Rahmen der ASV wurde eng vom SpiFa-Mitglied, dem BDU (Bundesverband Deutscher Urologen), begleitet. So hat der BDU gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU) auf einer Klausurtagung bereits im Juni 2012 festgelegt, dass Voraussetzung für die Behandlung im Rahmen der ASV eine gesicherte Diagnose eines metastasierenden Karzinoms sein muss. Die ASV gilt für urologische Tumore mit besonderen Krankheitsverläufen. Nach Auffassung des BDU/DGU handelt es sich dabei vor allem um

  • kastrationsresistente Prostata-Karzinome,
  • fortgeschrittene Nierenzellkarzinome,
  • metastasierte Urothel-Karzinome, ggf. In situ-Karzinome der Blase,
  • metastasierte Hoden-Karzinome und
  • das Penis-Karzinome.
ASV-Team: Fachrichtungen und Mindestanforderungen

Der Umfang der Behandlung ist je nach Tumorentität zu definieren. Fachanwendungen und Applikationen im Rahmen der ASV urologische Tumore sind die intravasale Therapie, die orale Applikation von TKI/MTOR, Bluttransfusionen sowie supportive Maßnahmen. Auch sollten die komplementäre Tumortherapie gegeben sein. Die ASV-Teamleitung soll von Fachärzten für Urologie oder für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie übernommen werden. Das ASV-Kernteam soll aus Fachärzten für Urologie, Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie sowie für Strahlentherapie und Radiologie bestehen. Hinzuzuziehenden Fachärzte reichen von Fachgebieten aus Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie und Endokrinologie sowie Anästhesiologie, Gynäkologie, Gefäßchirurgie, Humangenetik, Gastroenterologie, Kardiologie, Nephrologie, Laboratoriumsmedizin, Nuklearmedizin, Pathologie, Radiologie und Viszeralchirurgie. Um im Rahmen der ASV Patientinnen und Patienten behandeln zu können, bedarf es einer Mindestmenge von 60 Patienten pro Jahr mit entsprechender Diagnose.

Die Regelung soll zum Frühjahr 2018 inkrafttreten. Mehr über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung, die festgelegten Krankheitsbilder und den Zugang von Patienten zum ASV-Versorgungsbereich erfahren Sie auf unseren Seiten.

Zudem hat der G-BA beschlossen, Hauttumore als nächste für die ASV-relevante onkologische Erkrankung und nicht, wie ursprünglich geplant, Herzinsuffizienz zu beraten. Aus Sicht des G-BA ist das Disease-Management-Programm (DMP) zur Herzinsuffizienz der geeignetere Weg zur Verbesserung der der Versorgungssituation. Der G-BA hofft, Synergieeffekte durch die auf einander gefolgten Beschlüsse zur onkologischen Versorgung im Rahmen der ASV geschaffen zu haben. Des weiteren bereitet der G-BA derzeit die Aufnahme seltener Lebererkrankungen und Morbus Wilson in die ASV vor.

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